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Nachweispflicht

03.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNachweispflicht

In NRW gilt ab sofort eine Nachweispflicht für Fahrschulen. Das bedeutet, dass vor jedem praktischen sowie theoretischen Unterricht ein Negativtestnachweis erforderlich ist. Für die theoretischen und praktischen Prüfungen gilt die Nachweispflicht ab dem 7.6.2021.

Für weitere Infos könnt ihr uns gerne kontaktieren. 

Euer Fahrschulteam Christoph Walgenbach

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